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Das
gegliederte Schulsystem bleibt Regelschulsystem
Die CDU in Niedersachsen
hält fest am begabungsgerechten, differenzierten und gegliederten Schul-
system
als Regelschulsystem. So steht es in der Koalitionsvereinbarung CDU und FDP, und
so sieht
es auch die Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes vor, die die
Regierungsfraktionen von CDU
und FDP in dieser Woche in den Niedersächsischen
Landtag einbringen werden.
Wie bereits vor der Wahl
angekündigt, wird dabei das strikte Errichtungsverbot für Gesamtschulen
gelockert. Die Gründung von Gesamtschulen außerhalb des Regelschulsystems wird
dabei an klare
Voraussetzungen gebunden, durch die gewährleistet wird, dass das
Regelschulsystem dauerhaft
nicht gefährdet wird:
Möchte der Schulträger eine
neue Gesamtschule beantragen, muss er in einem entsprechenden
Antrag neben dem
politischen Willen auch das Vorliegen eines qualifizierten Elternwillens im
Sinne
der Schulentwicklungsplanverordnung darlegen. Ebenfalls ist nachzuweisen,
dass die Schulen des
gegliederten Regelschulsystems in "zumutbarer Entfernung"
erreichbar sind, damit für kein Kind
gegen den Willen seiner Eltern der Zwang
zum Besuch einer Gesamtschule besteht. Letztlich hängt
die erforderliche
Genehmigung durch die Landesschulbehörde davon ab, dass eine Gesamtschule
nachweislich unter Berücksichtigung der zurückgehenden Schülerzahlen über
ausreichend Schüler-
innen und Schüler verfügen wird, ohne das Regelschulsystem zu
verdrängen.
Die Schulgesetznovelle
umfasst außerdem eine Nachfolgeregelung für das zum Ende dieses Schul-
jahres
auslaufende verpflichtende Berufsgrundbildungsjahr. Alle Schüler mit
Schulabschluss
erhalten weiterhin eine berufliche Grundbildung an
Berufsfachschulen. Für Schüler ohne oder
mit sehr schwachem Abschluss wird das
Instrument der Berufseinstiegsklasse geschaffen, damit
sie dort ihren
Hauptschulabschluss nachholen und andere Kenntnisse verbessern und somit später
eine Berufsausbildung aufnehmen oder eine Berufsfachschule besuchen können.
Das
Berufsvorbereitungsjahr, in dem Schüler mit individuellem Bedarf eine besondere
pädagogische
und soziale Betreuung erhalten, wird
fortgesetzt.
Als dritte Änderung des
Schulgesetzes wird die schrittweise Senkung des Einschulungsalters
vorgesehen:
Dazu soll der Stichtag für das Einschulungsalter von sechs Jahren in drei
Jahresschritten auf den 30. September vorverlegt werden.
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